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Ethikberatung und Gesprächsangebote bei Entscheidungen
am Lebensende

 

Gerade am Lebensende spielt der Patientenwille die tragende Rolle in der Entscheidungsfindung bezüglich angezeigter medizinischer Maßnahmen und sinnvoller Handlungsoptionen.

Sofern der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann, sind Patientenverfügung oder mündlich vorausverfügter Wille handlungsweisend.

In der modernen Medizin wird dies oft unzureichend beachtet und gewürdigt, häufig bestehen rechtliche und ethische Unsicherheiten in der Beratung der Patienten. Dies kann zu Konflikten in der Arzt-/Behandler-Patient-Interaktion führen.

In meiner Tätigkeit als Ethikberaterin möchte ich Hilfestellung in derartigen Fragestellungen und Konflikten in unterschiedlichen und möglichst passgenauen Settings anbieten. Meine Angebote richten sich an betroffene Menschen, deren Angehörige und Betreuungspersonen sowie auch an Institutionen. Die Beratung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung sowohl in meiner Zweigstelle in Petersaurach als auch im Rahmen einer mobilen Ethikberatung innerhalb der Institutionen oder auch im häuslichen Umfeld in Anspruch genommen werden. Ich arbeite überwiegend mit dem Modell der prinzipienorientierten Ethikberatung, welche in der Medizinethik als Standard gilt. Die ethischen Prinzipien der Autonomie (Patientenwille), Nutzen/Wohltun, Nicht-Schaden und Gerechtigkeit werden der medizinischen Aufarbeitung der Fakten gegenüber gestellt und daraus eine Empfehlung zur ethisch angezeigten Handlungsoption abgeleitet.

Es sind aber auch weniger strukturierte, vertrauensvolle Gespräche zur Klärung und Herausarbeitung des eigenen Willens, der eigenen Bedürfnisse und Werte und der daraus abzuleitenden Konsequenzen denkbar. Diese dienen der persönlichen Orientierung, Entlastung und Sicherheit.

Die Beratung findet auf Honorarbasis nach vorheriger Vereinbarung statt.

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